Gutachten

Der Begriff "Verkehrswert" ist in § 194 des Baugesetzbuches festgelegt: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Diese Definition hört sich zunächst sehr trocken an. Der Kern dieses Leitsatzes ist es jedoch, einen marktrealistischen Wert für eine Immobilie zu ermitteln. 
Demnach ist der Verkehrswert ein durchschnittlicher, im Idealfalle statistisch nachweisbarer Marktwert. Absicht der Formulierung ist sicherlich auch, eine zwischen Käufer- und Verkäuferinteresse ausgleichende Kenngröße zu schaffen. Der Grundstücks- respektive Gebäudepreis wird individuell verhandelt, ist also meist das Ergebnis subjektiver Überlegungen der Beteiligten in Verbindung mit einer gewissen Vermarktungsdauer. Der erzielte Preis weicht deshalb regelmäßig mehr oder weniger von berechneten Werten ab.
Neben der sorgfältigen Überprüfung aller bekannten bzw. bei den einschlägig zuständigen Stellen einholbaren Eigenschaftsmerkmale eines Objektes (zum Beispiel bauliche Gegebenheiten, öffentlich-rechtliche oder private Belastungen, Ertragsfähigkeit) besteht eine Hauptaufgabe des Sachverständigen deswegen darin, ein dem Objekt angemessenes Wertermittlungsverfahren anzuwenden, um Diskrepanzen zu dem nachher tatsächlich verhandelten/erzielbaren Preis möglichst gering zu halten.
Es soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß es sich bei den nachstehend aufgeführten Verfahren zur Feststellung des Verkehrswertes sämtlich um Rechenmodelle handelt, deren Nutzen und Genauigkeit in engem Zusammenhang mit dem Spektrum der entsprechend berücksichtigten Kenngrößen (oder von Rechten beziehungsweise Lasten) einer Immobilie -und somit von der Marktkenntnis und Taxierungsbasis des jeweils betrauten Sachverständigen- abhängig ist.
Wir ermitteln diese Verkehrswerte nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Unsere Gutachten sind auch für Laien in allen Teilen verständlich und nachvollziehbar. 
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigen wir Unterlagen. Sprechen Sie uns an - Sie erhalten von uns eine Checkliste für die benötigten Unterlagen!
übrigens - auf Wunsch erläutern wir unsere Gutachten bei übergabe nicht nur Ihnen, sondern auch den übrigen am Verfahren beteiligten Partnern.

Wir erstellen Gutachten für folgende Objekte

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • Objekte im Erbbaurecht
  • Bauerwartungsland
  • Dingliche Rechte (Wohnrecht, Wegerecht, Nießbrauch)
  • unbebaute Grundstücke

Zweck / Anlässe für die Wertermittlung

  • Vermögens- und Erbauseinandersetzungen
  • Fachliche Beratung bei An- und Verkaufsverhandlungen
  • Auseinandersetzungen von Eigentümergemeinschaften
  • Veräußerungen und Erwerbsvorgänge
  • Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie z. B. Erbbau- Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau, Leibrenten usw.
  • Beleihungszwecke
  • Schiedsgutachten, Stellungnahmen zu Gutachten, Gutachtenüberprüfungen
  • Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt