Beweissicherung

Immer wieder kommt es zu Fehlern im Baugeschehen, die zu Mängeln und Schäden führen. Diese Mängel und Schäden zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und geeignete Sanierungsvorschläge zu erarbeiten ist auch ein Teil unserer Aufgabe. Im Bereich des Baugeschehens dokumentieren wir Bautenstände, Baumängel und Bauschäden. Die Sicherung von Beweisen werden von uns vor allem in zwei Formen durchgeführt:

  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Privatgutachten

 

Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt. Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als "Qualifizierter Parteivortrag". 

 

Mit dem selbständigen Beweisverfahren wird den am Bau Beteiligten ein sinnvolles Sicherungsmittel in die Hand gegeben, um Baumängel, Bauschäden und deren Ursachen festzustellen und dadurch einen Hauptsacheprozess vorzubereiten oder aber auch zu vermeiden. In Bauprozessen hängt der Ausgang des Verfahrens im wesentlichen davon ab, welche Beweise im Einzelfall erbracht werden können.

 

Das selbständige Beweisverfahren dient daher in der Regel der Feststellung von:

  • Baumängeln, Bauschäden und deren Ursachen
  • Feststellen der Sanierungsmaßnahmen und der Mängelbeseitigungskosten
  • Ermitteln der technischen Verantwortlichkeit
  • Massenermittlung
  • Dokumentation von Bautenständen

Das selbständige Beweisverfahren hat vor allem eine verjährungsunterbrechende Wirkung. Die Unterbrechung erstreckt sich auf alle Gewährleistungsansprüche einschließlich eventueller Schadenersatzansprüche.

Die Verjährungsunterbrechung erfaßt jedoch nur diejenigen Baumängel, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren. Diese allgemeinen Hinweise sollen nur einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten der Beweissicherung geben. Sie können und dürfen natürlich keine Rechtsberatung ersetzen. Dazu verweisen wir Sie gerne zu den im Bau- und Architektenrecht besonders erfolgreichen Rechtsanwälten.