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Beweissicherung
Immer wieder kommt es zu Fehlern im Baugeschehen, die zu Mängeln und Schäden führen.
Diese Mängel und Schäden zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und geeignete
Sanierungsvorschläge zu erarbeiten ist auch ein Teil unserer Aufgabe.
Im Bereich des Baugeschehens dokumentieren wir Bautenstände, Baumängel und Bauschäden.
Die Sicherung von Beweisen werden von uns vor allem in 2 Formen durchgeführt:
- Selbständiges Beweisverfahren
- Privatgutachten
Mit dem selbständigen Beweisverfahren wird den am Bau Beteiligten ein sinnvolles Sicherungsmittel
in die Hand gegeben, um Baumängel, Bauschäden und deren Ursachen festzustellen und dadurch
einen Hauptsacheprozess vorzubereiten oder aber auch zu vermeiden.
In Bauprozessen hängt der Ausgang des Verfahrens im wesentlichen davon ab, welche Beweise im
Einzelfall erbracht werden können. Das selbständige Beweisverfahren dient daher in der Regel der Feststellung von:
- Baumängeln, Bauschäden und deren Ursachen
- Feststellen der Sanierungsmaßnahmen und der Mängelbeseitigungskosten
- Ermitteln der technischen Verantwortlichkeit
- Massenermittlung
- Dokumentation von Bautenständen
Das selbständige Beweisverfahren hat vor allem eine verjährungsunterbrechende Wirkung. Die Unterbrechung erstreckt sich auf alle Gewährleistungsansprüche einschließlich eventueller Schadenersatzansprüche. Die Verjährungsunterbrechung erfaßt jedoch nur diejenigen Baumängel, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren.
Diese allgemeinen Hinweise sollen nur einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten der Beweissicherung geben. Sie können und dürfen natürlich keine Rechtsberatung ersetzen. Dazu verweisen wir Sie gerne zu den im Bau- und Architektenrecht besonders erfolgreichen Rechtsanwälten.
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