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Bewertungskriterien

In Deutschland werden hauptsächlich drei Vorgehensweisen genutzt, welche durch enge Zwischenbeziehungen und überschneidungen miteinander verbunden sind
  • Vergleichswert-Verfahren. Ähnliche Marktobjekte, deren Preis bekannt ist, werden mittels Anpassungen zur Bewertung herangezogen (auch dies ist eigentlich ein Denkmodell, da subjektives Abwägen der Vergleichsfaktoren bzw. eine persönliche Interpretation der Worte "ähnlich" oder "vergleichbar" notwendig ist).
  • Sachwert-Verfahren. Es erfolgt eine Kalkulation der Gestehungskosten unter Einbeziehung wesentlicher Faktoren (zum Beispiel Baualter, Ausstattung, Herstellungsart). Dieses Verfahren eignet sich etwa für Einfamilienhäuser.
  • Ertragswert-Verfahren. Miet- oder Pachteinnahmen, die ein Grundstück/Gebäude abwirft, werden um die zum Erhalt der Ertragsfähigkeit aufzuwendenden Kosten vermindert, und dieser Reinertrag anschließend auf Rentenbasis kapitalisiert (es wird hinbezüglich eine Verzinsung des im Baugrundstück gebundenen Kapitals angenommen). Verwendet wird die Ertragswertmethode vornehmlich für Renditeobjekte, also Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.
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