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Immobilienbewertung / Wertermittlung![]() Der Immobilienmarkt ist ein heterogener Markt, auf dem unterschiedliche Akteure (z.B. Makler, Verkäufer, Käufer etc.) mit gewissem Eigeninteresse agieren. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine neutrale Beurteilung von Wert und Entwicklungschancen von Immobilien einen größeren Stellenwert erlangt haben. Wir bieten Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung eine kompetente Beratung ohne Überlagerung sonstiger Verwertungsinteressen. Wir legen Wert auf eine konsequente Fort- und Weiterbildung und setzen für unsere Gutachten und Analysen moderne Methoden und Hilfsmittel ein. Sie wollen ein Haus, eine Wohnung oder ein Investment-Objekt kaufen? Sie wollen ein Immobilie verkaufen?
Hinweis zur Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV: Da sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt seit Erlass der bisherigen Wertermittlungsverordnung (WertV) im Jahr 1988 tiefgreifend geändert haben wurde die WertV novelliert und in Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) umbenannt. Die ImmoWertV legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest und stellt eine einheitliche Vorgehensweise bei der Verkehrswertermittlung in Deutschland sicher. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Seit Erlass der Wertermittlungsverordnung im Jahr 1988 hat sich die Wertermittlungspraxis erheblich weiterentwickelt. Die ImmoWertV greift diese Entwicklungen auf und erfasst neue für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte und erhöht die internationale Vermittelbarkeit, beispielsweise durch Aufnahme des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens in einer für die Grundstückswertermittlung geeigneten Form, dem sog. Ertragswertverfahren auf der Grundlage unterschiedlicher Erträge. Sie regelt den Umgang mit künftigen Entwicklungen - wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen wenn sie mit hinreichender Sicherheit und ohne spekulative Ausnahmen zu erwarten sind - da diese den Verkehrswert enorm beeinflussen und fordert, dass diese plausibel und nachvollziehbar ermittelt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Portfolios oft falsch und i.d.R. zu hoch bewertet wurden. Daher sollen zukünftig spekulative Annahmen minimiert werden, um einer erneuten Finanzkriese, bereits auf der Ebene der Grundstückswertermittlung wirksam entgegenzutreten. Materiell hat sich mit der ImmoWertV gegenüber der WertV fast nichts geändert. Jedoch ergeben sich bei der Ausarbeitung von Gutachten erhebliche praktische Änderungen was zum Einen aus einem geänderten systematischen Aufbau der ImmoWertV resultiert und zum Anderen modifizierte Begriffsbestimmungen und neue Bezeichnungen betrifft. Die Novelle ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten und ist insbesondere für Gutachterausschüsse für Grundstückwerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen zwingend anzuwenden. Mit nachfolgenden Link können Sie die ImmoWertV kostenlos herunterladen - ImmoWertV mit Begründung Tipp: Unsere Publikation zum Thema "Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken"
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