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Baubegleitende BauherrenberatungIn der Regel tritt der Bau-Sachverständige erst im Streitfall zwischen den am Bau beteiligten Parteien ins Geschehen ein. In der Praxis zeigt sich jedoch die Tendenz, daß Sachverständige bereits viel früher von Bauherrn, Bauträgern, Banken, Versicherungen, der Öffentlichen Hand, Investoren etc. beratend beauftragt werden.Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bau-Sachverständigen im Bauablaufgeschehen sind vielfältig, beginnend von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Gewährleistungsabnahme nach Fertigstellung einer Baumaßnahme. Die baubegleitende Bauherrenberatung umfasst Beratungen z.B.
Beachten Sie bitte auch unsere Leistungen der "Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ)" Tipp: Unsere Publikation zum Thema "Schlüsselfertig Bauen" |
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