Ingenieur- und Sachverständigenbüro
 
Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Baubegleitende Bauherrenberatung

In der Regel tritt der Bau-Sachverständige erst im Streitfall zwischen den am Bau beteiligten Parteien ins Geschehen ein. In der Praxis zeigt sich jedoch die Tendenz, daß Sachverständige bereits viel früher von Bauherrn, Bauträgern, Banken, Versicherungen, der Öffentlichen Hand, Investoren etc. beratend beauftragt werden.
Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bau-Sachverständigen im Bauablaufgeschehen sind vielfältig, beginnend von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Gewährleistungsabnahme nach Fertigstellung einer Baumaßnahme.

Die baubegleitende Bauherrenberatung umfasst Beratungen z.B.
  • die Prüfung der Qualität der Planunterlagen
  • die Prüfung der Bau- bzw. Leistungsbeschreibung
  • die Prüfung der Verträge (aus technischer Sicht) - die juristische Prüfung erfolgt durch einen Fachanwalt für Baurecht
  • die Koordinierung anderer Sachverständiger
Typische Tätigkeitsbereiche zur Qualitätssicherung sind z.B.
  • Laufende Baukontrolle mit Mängelprotokollierung
  • Rohbauabnahmen
  • Abnahmen der Bauleistung nach Fertigstellung
  • Abnahmen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
  • Gutachtenerstellung im Schadensfall
  • Im Streitfall als Schiedsgutachter (außergerichtlich)
Hinweis:
Beachten Sie bitte auch unsere Leistungen der "Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ)"


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