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Baubegleitende Bauabnahme![]() Wir führen für Sie folgende baubegleitende Abnahmen durch: Teilabnahme Sie wollen an einem Bauobjekt nur einzelne Arbeiten oder besondere Gewerke oder einen bestimmten Bauabschnitt überwachen lassen. Sie wählen aus Ihrer Sicht oder mit uns gemeinsam die neuralgischen Punkte in der Objektentstehung aus und beauftragen uns mit der Kontrolle und Abnahme. Damit reduzieren Sie überall dort wirksam die Anzahl der Mängel, wo Sie das größte Risiko in der Kette der Leistungserbringung vermuten. Durch eine Baustellenbegehung werden qualitätsrelevante Faktoren gründlich unter die Lupe genommen. Gemeinsam mit dem Auftraggeber werden die Leistungen des von Ihnen gewählten Gewerkes oder Bauabschnitts geprüft. Die Ergebnisse werden i.d.R. in einem Protokoll festgehalten und fotografisch dokumentiert. Schlussabnahme Sofern wir bei der (technischen) Schlussabnahme mitwirken, benötigen wir folgende Unterlagen:
Begehung vor Ablauf der Gewährleistung Damit Ihre Gewährleistungsansprüche nicht verjähren sollten Sie rechtzeitig eine Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistung durchführen, damit aufgetretene Schäden noch rechtzeitig an die Auftraggeber weitergeleitet werden können. Als Schlussbegehung wird die Kontrolle des Gebäudezustands bezeichnet, bevor die Gewährleistung endet. Das sind je nach Vertragskonstellation 4 Jahre (VOB-Vertrag) bzw. 5 Jahre (BGB-Vertrag). Werden Mängel entdeckt ist zu klären, wordurch diese verursacht wurden und wer dafür haftet. Sind diese auf unsachgemäße Ausführung zurückzuführen - z.B. der Fliesenbelag hat sich von der Balkonplatte gelöst etc. - können Sie sich an Ihren damaligen Vertragspartner schadlos halten, sofern dieser noch existiert. Der Leistungsumfang der Überprüfung und die hierfür benötigten Unterlagen sind zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen im Vorfeld abzustimmen. Hinweis: Beachten Sie bitte auch unsere Leistungen der "Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ)" |
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